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Kfz-Versicherung kündigen: Fristen, Gründe, Risiken

Kfz-Versicherung kündigen: ordentliche und außerordentliche Kündigung, typische Anlässe, Fristen – und welche Risiken bei Lücken im Schutz drohen.

Redaktion
·Recht·12. Januar 2026·7 Min. Lesezeit
Autoschlüssel und Versicherungsunterlagen auf einem Tisch

Der Brief steckt im Briefkasten, Betreff: „Beitragsanpassung“. Ein Blick auf die neue Prämie – und plötzlich stellt sich die Frage, die jedes Jahr im Herbst viele Autofahrer beschäftigt: Bleiben oder kündigen? Klingt simpel. Ist es oft nicht. Denn bei der Kfz-Versicherung entscheidet am Ende nicht nur der Preis, sondern auch die Frage, wann und wie Sie kündigen dürfen – und was passiert, wenn zwischen altem und neuem Vertrag eine Lücke klafft.

Wer sich tiefer für Zahlen interessiert: In der Kfz-Sparte registrierte die BaFin für 2023 1.498 Beschwerden bei 70 Unternehmen – das entspricht im Schnitt 1,27 Beschwerden je 100.000 Verträge (Median: 0,98). Auffällig ist der Sprung gegenüber 2022: plus 284 Beschwerden bzw. +23%. Das heißt nicht automatisch „mehr Ärger für alle", zeigt aber: Streitfälle kommen vor – und gerade rund um Vertragswechsel, Schadenbearbeitung oder Beitragsthemen können Nerven blank liegen. Passende Einordnung finden Sie in unserer Kfz-Versicherung Beschwerdestatistik.

Ordentlich kündigen: Der Klassiker zum Vertragsende

Die ordentliche Kündigung ist der „normale“ Weg: Sie beenden den Vertrag zum Ablauf der Versicherungsperiode. Bei den meisten Kfz-Verträgen ist das Kalenderjahr der Taktgeber – also Kündigung zum 31.12. mit Frist bis 30.11. (klassisch: ein Monat). Es gibt aber Verträge mit abweichendem Versicherungsjahr. Maßgeblich ist, was in Ihren Unterlagen steht.

In der Praxis scheitert die ordentliche Kündigung selten an komplizierten Gesetzen – sondern an Kleinigkeiten:

  • Frist verpasst: Dann läuft der Vertrag meist ein weiteres Jahr.
  • Unklarer Ablauftermin: Bei unterjährigem Beginn kann das Versicherungsjahr vom Kalenderjahr abweichen.
  • Zugang beim Versicherer: Entscheidend ist typischerweise nicht, wann Sie absenden, sondern wann die Kündigung beim Versicherer ankommt.

Ein weiterer Punkt wird häufig unterschätzt: Wenn Sie im Zuge eines Wechsels ein neues Angebot annehmen, ist das nicht automatisch die Kündigung des alten Vertrags. Ob ein neuer Anbieter eine Kündigung im Wechselprozess übernimmt, hängt vom Ablauf und den Vollmachten ab. Im Zweifel lohnt sich ein kurzer, dokumentierter Check direkt beim Versicherer – oder eine unabhängige Beratung, die Ihre konkrete Konstellation prüft. Diese Informationen ersetzen keine professionelle Beratung.

Außerordentlich kündigen: Wenn Beitrag, Schaden oder Risiko sich ändern

Neben dem „regulären“ Enddatum gibt es Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung möglich sein kann. Typische Anlässe sind:

1) Beitragserhöhung (Prämienanpassung)
Erhöht der Versicherer den Beitrag, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht entstehen. Oft ist die Frist kurz (häufig etwa ein Monat nach Zugang der Mitteilung). Entscheidend ist, ob und wie sich Beitrag und Leistung verändern – und was im Schreiben sowie in den Bedingungen steht.

2) Nach einem Schadenfall
Nach der Regulierung eines Schadens (oder in manchen Fällen bereits nach dem Schadenereignis) kann häufig sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Auch hier gilt: Fristen und Startpunkt (z. B. Zugang der Leistungsentscheidung) sind wichtig.

3) Fahrzeugwechsel / Halterwechsel / Verkauf
Beim Verkauf oder bei Abmeldung endet der Vertrag nicht automatisch „irgendwann“, sondern folgt den Regeln rund um Zulassung und Versicherungsbestätigung (eVB). Bei Halterwechsel kann es zu Übergängen kommen, die sauber dokumentiert werden sollten.

4) Risikorelevante Änderungen
Manche Änderungen am Fahrzeug oder an der Nutzung (z. B. neue Hauptnutzer-Konstellation) sind eher ein Thema der Vertragsänderung als der Kündigung – können aber Konflikte auslösen, wenn Meldungen fehlen oder der Versicherer neu kalkuliert.

Gerade bei Sonderkündigungen entsteht der meiste Stress, weil Zeitdruck dazukommt. Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht besteht, kann eine unabhängige Versicherungsberatung oder eine Verbraucherzentrale helfen, den Einzelfall zu prüfen. Wir können hier nur die typischen Mechanismen erklären, keine individuelle Einschätzung ersetzen.

Die heikle Stelle: Lücken im Versicherungsschutz – und warum sie teuer werden können

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Und diese Pflicht hat Zähne.

Wenn zwischen alter Police und neuem Vertrag eine Deckungslücke entsteht, kann das mehrere Folgen haben – je nach Konstellation:

  • Zulassungsstelle / Fahrzeugzulassung: Ohne wirksamen Versicherungsschutz (eVB) ist eine Zulassung nicht möglich. Bei bestehender Zulassung können Behörden bei fehlendem Schutz aktiv werden.
  • Kosten und Ärger bei fehlender Haftpflicht: Kommt es in der Lücke zu einem Unfall, stehen schnell existenzielle Summen im Raum, weil Haftpflichtschäden Dritte betreffen.
  • Ruhendstellung ist nicht gleich „kein Risiko“: Wer abmeldet, reduziert zwar praktische Risiken – aber auch hier sollten die Übergänge (Abmeldung, Wiederzulassung, neue eVB) stimmig sein.

Praktisch bedeutet das: Kündigung und neuer Vertrag müssen zeitlich zusammenpassen. Wer „auf den letzten Drücker“ kündigt, erhöht das Risiko, dass die Anschlussversicherung nicht rechtzeitig bestätigt ist. Ob und wie Sie das in Ihrem Fall am besten organisieren, hängt von Ihrem Fahrzeugstatus (zugelassen/abgemeldet), dem Versicherungsjahr und dem Wechselprozess ab. Eine unabhängige Beratung kann helfen, Fehler mit teuren Folgen zu vermeiden.

Kündigung verschickt – und dann? Typische Streitpunkte aus der Praxis

Kündigungen scheitern nicht nur an Fristen, sondern auch an Kommunikation. Dass in der Kfz-Sparte 2023 1.498 BaFin-Beschwerden gezählt wurden (2022: 1.100), zeigt: Eskalationen sind nicht selten. Nicht jede Beschwerde hat mit Kündigungen zu tun – aber Kündigungen, Beitragsthemen und Schadenfälle sind klassische Zündquellen.

Zwei Beobachtungen aus den BaFin-Zahlen helfen beim Einordnen:

  • Die durchschnittliche Beschwerderate lag 2023 bei 1,27 je 100.000 Verträge, der Median bei 0,98. Das heißt: Viele Unternehmen liegen unter einem Beschwerdewert von 1 pro 100.000, einzelne liegen deutlich darüber.
  • Beispielhaft zeigt die BaFin-Statistik 2023 in der Kfz-Sparte sowohl Anbieter mit 0 Beschwerden (bei mehreren hunderttausend Verträgen) als auch auffällige Werte: etwa nexible mit 9,68 Beschwerden je 100.000 Verträge (6 Beschwerden bei 62.000 Verträgen) oder Verti mit 7,33 (125 Beschwerden bei 1.705.238 Verträgen). Solche Quoten sind keine Qualitätsnote für Ihren Einzelfall, können aber ein Indikator sein, wo häufiger Unmut gemeldet wird.

Wenn Sie sich für solche Einordnungen interessieren: Die Zahlen stehen in unserer Kfz-Versicherung Beschwerdestatistik. Wer wissen will, ob sich Auffälligkeiten eher auf einzelne Marken oder Gruppen verteilen, findet zusätzlich eine Statistik zu Versicherungsgruppen.

Was rechtlich und organisatorisch oft vergessen wird

Es sind nicht die großen Paragraphen, die Probleme machen – sondern Alltagspunkte, die im Wechselstress untergehen.

Bestätigung und Dokumentation
Wichtig ist häufig, dass Sie eine Kündigungsbestätigung bzw. eine klare Information zum Vertragsende erhalten. Ohne Bestätigung bleibt im Zweifel unklar, ob der Vertrag tatsächlich endet – und zu welchem Datum.

Zahlungsstatus und Lastschrift
Auch nach einer Kündigung können Beiträge bis zum Vertragsende fällig sein. Umgekehrt kann es zu Rückerstattungen kommen (z. B. bei unterjähriger Beendigung). Unstimmigkeiten bei Lastschriften sind ein häufiger Anlass für Ärger – und dann wird aus „ich wollte nur wechseln“ schnell ein Schriftwechsel-Marathon.

Schadenfreiheitsklasse (SF) und Sondereffekte
Ein Wechsel kann Auswirkungen auf die Übernahme der SF-Klasse, den Rabattschutz oder Sondereinstufungen haben. Das ist weniger „Kündigungsrecht“ als „Folgen des Wechsels“ – aber genau hier entstehen später böse Überraschungen, wenn Leistungen oder Einstufungen anders interpretiert werden.

Doppelte Absicherung
Das Gegenteil der Lücke ist ebenfalls möglich: zwei Verträge gleichzeitig. Das ist nicht automatisch „besser“, kann aber doppelte Kosten verursachen und wirft Fragen auf, welcher Vertrag vorrangig ist. Auch hier hilft im Zweifel eine unabhängige Klärung.

Was Sie vor dem Absenden der Kündigung prüfen können

Eine Kündigung ist schnell geschrieben – aber die Folgen sind es nicht. Ohne in eine individuelle Empfehlung zu rutschen, können diese Punkte helfen, typische Fehler zu vermeiden:

  • Welches Datum gilt als Vertragsablauf? (Kalenderjahr oder abweichendes Versicherungsjahr)
  • Welche Frist steht in Ihren Bedingungen oder im Schreiben zur Anpassung?
  • Ist der Anschluss nahtlos geregelt? (eVB/Startdatum/Bestätigung)
  • Sind offene Schäden oder laufende Prozesse im Blick? (z. B. noch nicht abgeschlossene Regulierung)
  • Ist klar, wie die SF-Klasse übertragen wird?

Wenn Sie unsicher sind, kann eine unabhängige Versicherungsberatung oder eine Verbraucherzentrale Ihren konkreten Fall prüfen – vor allem bei Sonderkündigungen, Fahrzeugwechseln oder wenn Fristen knapp werden. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung.

Der sichere rote Faden: erst Klarheit, dann Wechsel

Die Kfz-Versicherung zu kündigen, ist kein Hexenwerk – aber ein falsches Datum, eine verpasste Frist oder eine Deckungslücke kann teuer werden. Wer ruhig bleibt, Unterlagen checkt und den Versicherungsschutz lückenlos organisiert, reduziert das Risiko deutlich.

Wenn Sie zusätzlich ein Gefühl dafür bekommen möchten, wie häufig es in der Kfz-Sparte zu Konflikten kommt: In unserer Kfz-Versicherung Beschwerdestatistik finden Sie die BaFin-Zahlen 2023 im Detail – inklusive der Einordnung, dass die Beschwerden von 2022 auf 2023 um 23% gestiegen sind (von 1.100 auf 1.498). Das ersetzt keine Beratung, aber es liefert Daten, die in der Wechselzeit helfen können, kühlen Kopf zu bewahren.

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